Kybergnachrichten Mai 2021
KybergAKTUELL
Öffentliche Sitzungsunterlagen online einsehbar
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Seit 1. März kann man die öffentlichen Sitzungs- unterlagen für alle Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse zur Ladungsfrist am 6. Tag vor der anstehenden Sitzung auf der gemeindli- chen Homepage einsehen. Ziel der Gemeinde ist transparent zu arbeiten und die Bürger möglichst umfassend zu informieren. Auf der Homepage www.oberhaching.de über den Menüpunkt „Rathaus & Service“ geht es weiter ins Rats- und Informationssystem. Die Neuerung ge- schah auf einstimmigen Wunsch der Gemeinderäte. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Niederschrif- ten aus den ö entlichen Sitzungen einzusehen. Gerade in Zeiten von Corona ist dies eine gute Möglichkeit sich als Bürger aktuell zu informieren ohne persönlich erscheinen zu müssen. Persönliche Gestaltung von Trauerfeiern Individuelle Bestattungsformen ∙ Bestattungsvorsorge Taufkirchen Münchener Str. 8 für Stadt und Lkr. München Wir beraten Sie in unseren Geschäftsräumen oder auch gerne bei Ihnen zu Hause! 0 89 / 62 17 15 50
Fälligkeitstermine für Grund- und Gewerbesteuer- Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr, Wasser- und Kanalgebühren für die ersten drei Quartale sind jeweils am 15.02., 15.05. und 15.08. jeden Jahres. Fälligkeits- termin für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr für das letzte (vierte) Quartal ist jeweils am 15.11. jeden Jahres. Wasser- und Kanalge- bühren aus der Abrechnung im Oktober / November sind jeweils innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zur Zahlung fällig. Wir bitten umpünktli- che Überweisung auf eines unserer nachfolgenden Konten der Gemeinde Oberhaching:
IBAN: DE 15701900000000800422 BIC: GENODEF1M01, Münchner Bank
IBAN: DE 73701664860000041246 BIC: GENODEF1OHC, VR Bank München Land
IBAN: DE 17702501500030371801 BIC: BYLADEM1KMS, Kreissparkasse MSE
IBAN: DE 12700202704610100398 BIC: HYVEDEMMXXX UniCredit HypoVereinsbank München
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen immer die „Finanzadresse (FAD)“ an, da ansonsten Ihre Zahlung nicht korrekt verbucht werden kann; dies kann zu Mahnungen führen. Wir machen darauf aufmerksam, dass nach den Vor- schriften der Abgabenordnung bei Zahlungsverzug Säumniszuschläge in Höhe von 1% je angefangenen Monat ab Fälligkeit berechnet werden müssen.
Höhenkirchen/Siegertsbrunn 0 81 02 / 9 98 68 77 Aying 0 80 95 / 87 59 08 Ebersberg 0 80 92 / 8 84 03
Wasserburg am Inn 0 80 71 / 9 20 46 40 Edling 0 80 71 / 5 26 44 40
Tag und Nacht erreichbar!
www.bestattungshilfe-riedl.de
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05/2021
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