Kybergnachrichten Dezember 2018

KybergAKTUELL Bald beginnt die Winterzeit - Erinnerung an die Räum- und Streupflicht Vor dem Eintreten winterlicher Straßenverhält- nisse wird um die Beachtung folgender Hinweise gebeten: Anlässlich mehrerer Beschwerden im letzten Winter werden hiermit die Straßenanlieger dringend an Ihre Räum- und Streupflicht erinnert. Es wird darum gebeten, den Schnee nicht auf die bereits von der Gemeinde geräumte Straße zu schieben! Im gesam- ten Gemeindegebiet befinden sich Streukästen, aus denen der nötige Splitt entnommen werden kann. Der Splitt darf natürlich nur für Streuzwecke, nicht für Wegebefestigung usw. verwendet werden. Im Rat- haus liegt während den Dienststunden die entspre- chende Gemeindeverordnung aus. Sollten Sie selber nicht in der Lage sein, den Winter- dienst auf Ihrem Gehweg durchzuführen und haben eine Firma bzw. einen Hausmeisterdienst beauftragt, so achten Sie bitte darauf: Ein 1 m-breiter geräumter und gestreuter Streifen genügt; überbreite Schneeschilder von Räumfahrzeu- gen sind zwar effizient, verfrachten den Schnee aber zu weit auf die Straße. Neben gewerblicher Hilfe gibt es sicherlich auch hilfs- bereite Nachbarn, die gerade für alte und behinderte Menschen im Rahmen einer„Nachbarschafts-Hilfe“ den Winterdienst mit übernehmen. Selbstverständlich wird auch heuer unser Bauhof- personal darum bemüht sein, den Winterdienst zur Zufriedenheit aller über die Runden zu bringen. Nach dem Einsetzen starker Schneefälle in den Morgenstunden kann es jedoch passieren, dass der Räumdienst in einzelnen Fällen erst dann seiner Pflicht nachkommen kann, wenn die Straßenanlie- ger bereits ihre Gehwege und Grundstücksausfahr- ten freigeschaufelt haben. Wir bitten hierfür um Nachsicht, schließlich kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig sein. Es ist aus verständlichen Gründen natürlich auch nicht möglich, das Räum- schild bei jeder Grundstückseinfahrt anzuheben.

Immerhin gilt es, mehr als 90 km Straßen und Wege in unserer weit auseinander gezogenen Gemeinde zu betreuen. Ein Streuen mit Salz erfolgt nur bei dringendem Bedarf, ansonsten findet Splitt entspre- chende Anwendung. Für Rückfragen zur Räum- und Streupflicht sowie zumWinterdienst stehen Ihnen Herr Büchlmeir, Tel. 61377-182, oder Herr Hutter, Tel. 61377-128, gerne zur Verfügung.

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12/2018

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